Language Export Centre Ltd
Geschäftsbedingungen - Übersetzungsdienste
In diesen Bedingungen wird The Language Export Centre als
"Unternehmen" und der Käufer als "Kunde"
bezeichnet.
Bei der Vorlage eines zu übersetzenden Textes erklärt
sich der Kunde einverstanden, dass sämtliche Produkte
und Dienstleistungen vom Unternehmen vorbehaltlich der folgenden
Geschäftsbedingungen angeboten werden:
Vorgesehener Verwendungszweck. Der Kunde hat den vorgesehenen
Verwendungszweck der Übersetzung deutlich anzugeben,
d.h. zu sagen, ob sie entweder zur Information oder zur letztendlichen
Veröffentlichung bestimmt ist.
Wenn vom Kunden nicht schriftlich anders verlangt, wird eine
Übersetzung nur zur Information und zum Verständnis
angefertigt, und das Unternehmen verpflichtet sich zur Vorlage
einer Übersetzung, die unter Zugrundelegung dieses Zweckes
einen genügend hohen Standard aufweist.
Wo eine Übersetzung zur Veröffentlichung benötigt
wird, verpflichtet sich der Kunde, eine solche Übersetzung
prüfen und erforderlichenfalls abändern zu lassen,
und zwar durch die ausländische Vertretung oder den Korrespondenten
des Kunden, die/der mit den spezifischen technischen oder
kommerziellen Begriffen, die in jenem Land für die Thematik
benutzt werden, vertraut ist.
Angebote und Annahme. Alle vorgelegten Angebote verstehen
sich vorbehaltlich Bestätigung durch das Unternehmen
bei Erhalt der Kundenbestellung, und kein Vertrag darf geschlossen
werden, bevor eine derartige Bestätigung erfolgt ist.
Jede Bestellung begründet bei Annahme einen gesonderten
Vertrag.
Jedes schriftliche Angebot über Arbeiten steht für
30 Tage nach Verschicken zur Annahme offen und verfällt
danach, wenn nicht schriftlich anders angegeben. Das Unternehmen
ist weder an ein mündliches Angebot noch dessen Annahme
gebunden.
Bei Stornierung eines Auftrages behalten wir 10% der Nettogebühr
für Verwaltungszwecke ein. Wenn mit der Übersetzung
bereits begonnen wurde, dann wird eine Gebühr für
die geleistete Arbeit zur 10%igen Gebühr hinzugerechnet.
Lieferung. Vom Unternehmen genannte Zeiten, ob schriftlich
oder mündlich, sind gutgläubige Schätzungen,
an welche sich das Unternehmen nach Kräften hält,
allerdings kann das Unternehmen selbige nicht garantieren,
und das Unternehmen haftet auf keinen Fall bei Lieferverzug.
Unter keinen Umständen gilt Verzug als Vertragsbruch,
und der Kunde ist nicht berechtigt, den Verzug hinsichtlich
des Vertrags als Rücktrittsgrund zu behandeln.
Haftung. Das Unternehmen benutzt ausschließlich
Fachübersetzer, und obwohl in jeder Hinsicht versucht
wird zu gewährleisten, dass die Übersetzung so genau
wie möglich ist, wird keine Garantie in dieser Hinsicht
gegeben, und das Unternehmen darf nicht für etwaige Folgeverluste
oder -schäden aufgrund von ungenauer oder unterschiedlicher
Interpretation haftbar gemacht werden, es sei denn, der Fehler
ist ein solcher, den kein einigermaßen kompetenter Übersetzer
je machen könnte. Auf keinen Fall übersteigt die
Haftung des Unternehmens den Wert der Rechnung für die
Kosten der Dienstleistungen.
Zahlungsbedingungen. Alle Rechnungen sind innerhalb
von 28 nach Rechnungsdatum zahlbar.
Urheberrecht. Das Urheberrecht in Bezug auf die Übersetzung
ist das Eigentum des Unternehmens und geht erst dann an den
Kunden über, wenn die vollständige Zahlung für
die Übersetzung vom Unternehmen entgegengenommen wurde.
Geltendes Recht. Alle vertraglichen Beziehungen zwischen
dem Kunden und dem Unternehmen gelten für den Kunden
persönlich und unterliegen britischem Recht, und die
britischen Gerichtshöfe haben die diesbezügliche
Jurisdiktion.
Höhere Gewalt. Das Unternehmen haftet für
keine unterbliebene Wahrnehmung jeglicher Verpflichtungen
lt. dieses Vertrags, die von Faktoren, die sich seiner Kontrolle
entziehen, verursacht wird.
|